Abscheideranlagen.
Gewerbliche Betriebe sind verpflichtet, die Wasserbelastung möglichst gering zu halten. Deshalb müssen sie verunreinigtes Wasser durch Fettabscheider oder Leichtflüssigkeitsabscheider vorreinigen bevor es in die Kanalisation gelangt.
Je nach Art der Verunreinigung und Abwassermenge, kommen verschiedene Abscheideranlagen infrage. Gerne unterstützen wir Sie bereits bei der Auswahl und Auslegung des richtigen Abscheiders.
Generalinspektion von Fettabscheidern und Leichtflüssigkeitsabscheidern.
Vor Inbetriebnahme und spätestens alle fünf Jahre ist eine Generalinspektion für Fettabscheider und Leichtflüssigkeitsabscheider vorgeschrieben.
Gerne übernehmen wir das für Sie und überprüfen die Beschaffenheit der Beschichtung, der Einbauteile und die Übereinstimmung mit der Zulassung und der Nenngröße.
Sanierung von Fettabscheidern und Leichtflüssigkeitsabscheidern.
Bei der Generalinspektion sind Mängel festgestellt worden? Nicht immer müssen Sie die gesamte Abscheideranlage ersetzen.
Gerne tauschen wir Einbauteile aus, reparieren undichte Schachtaufbauten und erneuern mangelhafte Beschichtungen fachgerecht und in Übereinstimmung mit den bauaufsichtlichen Zulassungen.
So ist Ihre Abscheideanlage wieder auf dem neuesten Stand und schafft problemlos die nächste Generalinspektion.