
Fachgerechte Sanierung eines Fett- oder Leichtflüssigkeitsabscheiders bei festgestellten Mängeln
Abscheideranlagen für Gewerbe und Industrie.
Dülk & Kosub berät Unternehmen bei der Auswahl und Auslegung von Fettabscheidern und Leichtflüssigkeitsabscheidern. Außerdem übernehmen wir die Generalinspektion und fachgerechte Sanierung bestehender Abscheideranlagen. Unser Einsatzgebiet liegt schwerpunktmäßig in Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern.
In Betrieben, in denen Fette, Öle, Kraftstoffe oder andere Leichtflüssigkeiten in das Abwasser gelangen können, muss das belastete Wasser vor der Einleitung in die Kanalisation behandelt werden. Welche Abscheideranlage benötigt wird, hängt von der Art und Menge des Abwassers, dem Einsatzbereich sowie den technischen und behördlichen Anforderungen ab.
Wir unterstützen Sie bei der Auswahl der passenden Abscheiderart, Bauform und Nenngröße.
Generalinspektion von Abscheideranlagen.
Fettabscheider und Leichtflüssigkeitsabscheider müssen vor der Inbetriebnahme und anschließend regelmäßig gemäß den geltenden technischen und behördlichen Vorgaben geprüft werden.
Bei der Generalinspektion kontrollieren wir unter anderem den baulichen Zustand, die Dichtheit, die Beschichtung und die Einbauteile der Anlage. Außerdem prüfen wir, ob die Ausführung, Zulassung und Nenngröße zu den betrieblichen Gegebenheiten passen. Die Ergebnisse werden nachvollziehbar dokumentiert.

Generalinspektion von Fett- und Leichtflüssigkeitsabscheidern zur Prüfung des ordnungsgemäßen Zustands

Sanierter Abscheider nach Beseitigung von Mängeln und Erneuerung der Innenbeschichtung
Sanierung von Fettabscheidern und Leichtflüssigkeitsabscheidern.
Werden bei einer Generalinspektion Mängel festgestellt, muss nicht immer die gesamte Abscheideranlage ersetzt werden. Je nach Zustand können einzelne Bauteile repariert oder erneuert werden.
Wir tauschen beschädigte Einbauteile aus, reparieren undichte Schachtaufbauten und erneuern mangelhafte Beschichtungen fachgerecht. Ziel ist es, die festgestellten Mängel zu beseitigen und die Voraussetzungen für einen sicheren und ordnungsgemäßen Anlagenbetrieb wiederherzustellen.