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Abschei­de­r­an­la­gen.

Gewerb­li­che Betrie­be sind ver­pflich­tet, die Was­ser­be­las­tung mög­lichst gering zu hal­ten. Des­halb müs­sen sie ver­un­rei­nig­tes Was­ser durch Fett­ab­schei­der oder Leicht­flüs­sig­keits­ab­schei­der vor­rei­ni­gen bevor es in die Kana­li­sa­ti­on gelangt.

Je nach Art der Ver­un­rei­ni­gung und Abwas­ser­men­ge, kom­men ver­schie­de­ne Abschei­de­r­an­la­gen infra­ge. Ger­ne unter­stüt­zen wir Sie bereits bei der Aus­wahl und Aus­le­gung des rich­ti­gen Abscheiders.

Leicht­flüs­sig­keits­ab­schei­der oder Fett­ab­schei­der?

Erhal­ten Sie eine per­sön­li­che Beratung.

Wir infor­mie­ren Sie, wel­che Bau­form – im Erd­reich oder frei­ste­hend im Gebäu­de – und Grö­ße eines Fett­ab­schei­ders für Ihren Betrieb den Nor­men entspricht.

Gene­ral­inspek­ti­on von Fett­ab­schei­dern und Leicht­flüs­sig­keits­ab­schei­dern.

Vor Inbe­trieb­nah­me und spä­tes­tens alle fünf Jah­re ist eine Gene­ral­inspek­ti­on für Fett­ab­schei­der und Leicht­flüs­sig­keits­ab­schei­der vorgeschrieben.

Ger­ne über­neh­men wir das für Sie und über­prü­fen die Beschaf­fen­heit der Beschich­tung, der Ein­bau­tei­le und die Über­ein­stim­mung mit der Zulas­sung und der Nenngröße.

Abscheidetechnik - Fettabscheider und Leichtflüssigkeitsabscheider - Generalinspektion
Abscheidetechnik - Fettabscheider und Leichtflüssigkeitsabscheider - Sanierung bei Mängeln

Sanie­rung von Fett­ab­schei­dern und Leicht­flüs­sig­keits­ab­schei­dern.

Bei der Gene­ral­inspek­ti­on sind Män­gel fest­ge­stellt wor­den? Nicht immer müs­sen Sie die gesam­te Abschei­de­r­an­la­ge ersetzen.

Ger­ne tau­schen wir Ein­bau­tei­le aus, repa­rie­ren undich­te Schacht­auf­bau­ten und erneu­ern man­gel­haf­te Beschich­tun­gen fach­ge­recht und in Über­ein­stim­mung mit den bau­auf­sicht­li­chen Zulassungen.

So ist Ihre Abschei­de­an­la­ge wie­der auf dem neu­es­ten Stand und schafft pro­blem­los die nächs­te Generalinspektion.