Ver­si­cke­rung von Nie­der­schlags­was­ser und gerei­nig­tem Abwas­ser.

Nie­der­schlags­was­ser­ge­bühr, Ver­sie­ge­lungs­ge­bühr oder Regen­steu­er – all die­se Begrif­fe bezeich­nen das Gleiche:

Grund­stücks­ei­gen­tü­mer bezah­len eine von der Kom­mu­ne fest­ge­leg­te Gebühr für die Ent­sor­gung von Regen­was­ser. Je mehr Regen­was­ser auf dem Grund­stück ver­si­ckert, des­to mehr spa­ren Sie als Eigen­tü­mer. Schließ­lich muss die­ses Regen­was­ser nicht über die Kana­li­sa­ti­on ent­sorgt werden.

Das Glei­che gilt für gerei­nig­tes Abwas­ser: Wenn es nicht über eine Vor­flut oder ein Gewäs­ser abge­lei­tet wer­den kann, muss es auf dem Grund­stück versickern.

Entwässerung - Versickerung von Niederschlagswasser durch Muldenversickerung.jpg
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Entwässerung - Verkehrsflächen und Gewerbeobjekte

Ver­kehrs­flä­chen und Gewer­be­ob­jek­te.

Ger­ne bera­ten wir Sie bei der Aus­wahl eines zu Ihrem Grund­stück und den dor­ti­gen Boden­ver­hält­nis­sen pas­sen­den Entwässerungskonzepts.

Ob Rigo­len­ver­si­cke­rung, Mul­den­ver­si­cke­rung, Sicker­box oder Ver­si­cke­rungs­schacht ­– wir fin­den die rich­ti­ge Lösung und set­zen die­se fach­män­nisch um.

Ver­schie­de­ne Arten der Ver­si­cke­rung:

Erhal­ten Sie eine per­sön­li­che Beratung.