Für alle Lie­fe­run­gen und Leis­tun­gen zwi­schen uns, der Dülk & Kosub Klärsysteme GmbH, Geschäfts­füh­rer Mike Reitz, Niers­stra­ße, 49 A, 47626 Keve­la­er-Win­ne­ken­donk, und Ihnen als unse­rem Kun­den gel­ten nach­ste­hen­de All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen (im Fol­gen­den: AGB) als rechts­ver­bind­lich ver­ein­bart. Die­se gel­ten sowohl mit Unter­neh­mern (§ 14 BGB) als auch Ver­brau­chern (§ 13 BGB), wenn sich auch den AGB nichts Spe­zi­el­le­res ergibt. Maß­ge­bend ist die jeweils bei Abschluss des Ver­trags gül­ti­ge Fas­sung der AGB. Ande­re Bedin­gun­gen, ins­be­son­de­re Ein­kaufs­be­din­gun­gen unse­rer Auf­trag­ge­ber, haben kei­ne Gül­tig­keit. Dies gilt auch, wenn wir der Ein­be­zie­hung nicht aus­drück­lich widersprechen.

§ 1 Ange­bot und Vertragsabschluss

Alle Ange­bo­te gel­ten frei­blei­bend und sind unver­bind­lich. Ein Zwi­schen­ver­kauf bleibt vorbehalten.

  1. Die zum Ange­bot gehö­ren­den Unter­la­gen wie Anträ­ge, Abbil­dun­gen, Zeich­nun­gen, Gewichts- und Maß­an­ga­ben sind vom Auf­trag­ge­ber auf Rich­tig­keit zu über­prü­fen. Sie gel­ten als annä­hernd maß­ge­bend, soweit sie von uns nicht aus­drück­lich als ver­bind­lich bezeich­net sind und bezie­hen sich auf die uns vor­lie­gen­den Angaben.
  2. Fern­münd­lich oder unse­ren Ver­tre­tern erteil­te Auf­trä­ge gel­ten erst als ange­nom­men, wenn sie von uns schrift­lich bestä­tigt wor­den sind.
  3. Die Bestell­an­nah­me wird dem Bestel­ler von uns durch schrift­li­che Auf­trags­be­stä­ti­gung mit­ge­teilt. Inhalt und Umfang unse­rer Lie­fe­run­gen und Leis­tun­gen bestim­men sich aus­schließ­lich auf­grund unse­rer schrift­li­chen Auf­trags­be­stä­ti­gung. Die Auf­trags­be­stä­ti­gung ist für den Bestel­ler ver­bind­lich, wenn ihrem Inhalt nicht inner­halb einer ange­mes­se­nen Frist vor Lie­fe­rung wider­spro­chen wird. Alle Auf­trags­än­de­run­gen gehen zu Las­ten des Bestellers.

§ 2 Preise

  1. Sämt­li­che Preis­an­ga­ben sind Brut­to­prei­se inklu­si­ve der gesetz­li­chen Umsatz­steu­er und ver­ste­hen sich zuzüg­lich anfal­len­der Ver­sand­kos­ten (sie­he hier­zu § 4 der AGB)
  2. Lis­ten- und Ange­bots­prei­se, soweit nicht in die schrift­li­che Auf­trags­be­stä­ti­gung auf­ge­nom­men, sind frei­blei­bend. Wir sind berech­tigt, in Han­dels­ge­schäf­ten und Geschäf­ten mit juris­ti­schen Per­so­nen des öffent­li­chen Rechts und öffent­lich-recht­li­chem Son­der­ver­mö­gen, die jeweils am Tage der Lie­fe­rung gül­ti­gen Prei­se zu berech­nen bzw. eine Nach­be­rech­nung vor­zu­neh­men, wenn unse­re Lie­fe­ran­ten rück­wir­kend ent­spre­chen­de Prei­se in Rech­nung stel­len. Bei Geschäf­ten mit Nicht­kauf­leu­ten gilt dies eben­falls, wenn die Lie­fe­rung spä­ter als 4 Mona­te nach Ver­trags­ab­schluß erfolgt und der Umstand für die ver­spä­te­te Lie­fe­rung vom Bestel­ler zu ver­tre­ten ist.
  3. Die Prei­se ver­ste­hen sich als Net­to­prei­se ohne Skon­to und sons­ti­ge Nach­läs­se, sofern nicht aus­drück­lich schrift­lich ver­merkt. Auf Prei­se auf­ge­schla­gen wird die zum Zeit­punkt der Lie­fe­rung gül­ti­ge gesetz­li­che Mehrwertsteuer.
  4. Erhö­hen sich nach der Auf­trags­be­stä­ti­gung die Prei­se für Roh­stoff­kos­ten, Löh­ne und Mate­ri­al, so sind wir berech­tigt, die ver­ein­bar­ten Prei­se ange­mes­sen zu erhöhen.

§ 3 Widerrufsrecht

  1. Wenn Sie Ver­brau­cher (§ 13 BGB) sind (also eine natür­li­che Per­son, die die Bestel­lung zu einem Zweck abgibt, der weder Ihrer gewerb­li­chen oder selb­stän­di­gen beruf­li­chen Tätig­keit zuge­rech­net wer­den kann), steht Ihnen nach Maß­ga­be der gesetz­li­chen Bestim­mun­gen ein Wider­rufs­recht zu.
  2. Machen Sie als Ver­brau­cher von Ihrem Wider­rufs­recht nach Zif­fer 1 Gebrauch, so haben Sie die regel­mä­ßi­gen Kos­ten der Rück­sen­dung zu tragen.
  3. Im Übri­gen gel­ten für das Wider­rufs­recht die Rege­lun­gen, die im Ein­zel­nen wie­der­ge­ge­ben sind in der folgenden

— Beginn der Widerrufsbelehrung: —

Wider­rufs­recht
Sie haben das Recht, bin­nen vier­zehn Tagen ohne Anga­be von Grün­den die­sen Ver­trag zu wider­ru­fen. Die Wider­rufs­frist beträgt vier­zehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benann­ter Drit­ter, der nicht der Beför­de­rer ist, die Waren in Besitz genom­men haben bzw. hat.

Um Ihr Wider­rufs­recht aus­zu­üben, müs­sen Sie uns Dülk & Kosub Klärsysteme GmbH, Geschäfts­füh­rer Mike Reitz, Niers­stra­ße 49 A, 47626 Keve­la­er-Win­ne­ken­donk, Tele­fon: +49 2832 7138, E‑Mail: info@klärsysteme.de mit­tels einer ein­deu­ti­gen Erklä­rung (z.B. ein mit der Post ver­sand­ter Brief, Tele­fax oder E‑Mail) über Ihren Ent­schluss, die­sen Ver­trag zu wider­ru­fen, infor­mie­ren. Sie kön­nen dafür das bei­gefüg­te Mus­ter-Wider­rufs­for­mu­lar ver­wen­den, wel­ches jedoch nicht vor­ge­schrie­ben ist.

Zur Wah­rung der Wider­rufs­frist reicht es aus, dass Sie die Mit­tei­lung über die Aus­übung des Wider­rufs­rechts vor Ablauf der Wider­rufs­frist absenden.

Fol­gen des Widerrufs:

Wenn Sie die­sen Ver­trag wider­ru­fen, haben wir Ihnen alle Zah­lun­gen, die wir von Ihnen erhal­ten haben, ein­schließ­lich der Lie­fer­kos­ten (mit Aus­nah­me der zusätz­li­chen Kos­ten, die sich dar­aus erge­ben, dass Sie eine ande­re Art der Lie­fe­rung als die von uns ange­bo­te­ne, güns­tigs­te Stan­dard­lie­fe­rung gewählt haben), unver­züg­lich und spä­tes­tens bin­nen vier­zehn Tagen ab dem Tag zurück­zu­zah­len, an dem die Mit­tei­lung über Ihren Wider­ruf die­ses Ver­trags bei uns ein­ge­gan­gen ist. Für die­se Rück­zah­lung ver­wen­den wir das­sel­be Zah­lungs­mit­tel, das Sie bei der ursprüng­li­chen Trans­ak­ti­on ein­ge­setzt haben, es sei denn, mit Ihnen wur­de aus­drück­lich etwas ande­res ver­ein­bart; in kei­nem Fall wer­den Ihnen wegen die­ser Rück­zah­lung Ent­gel­te berech­net. Wir kön­nen die Rück­zah­lung ver­wei­gern, bis wir die Waren wie­der zurück­er­hal­ten haben oder bis Sie den Nach­weis erbracht haben, dass Sie die Waren zurück­ge­sandt haben, je nach­dem, wel­ches der frü­he­re Zeit­punkt ist.
Sie haben die Waren unver­züg­lich und in jedem Fall spä­tes­tens bin­nen vier­zehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Wider­ruf die­ses Ver­tra­ges unter­rich­ten, an uns zurück­zu­sen­den oder zu über­ge­ben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vier­zehn Tagen absenden.

Sie tra­gen die unmit­tel­ba­ren Kos­ten der Rück­sen­dung der Waren.

Sie müs­sen für einen etwai­gen Wert­ver­lust der Waren nur auf­kom­men, wenn die­ser Wert­ver­lust auf einen zur Prü­fung der Beschaf­fen­heit, Eigen­schaf­ten und Funk­ti­ons­wei­se der Waren nicht not­wen­di­gen Umgang mit ihnen zurück­zu­füh­ren ist.

- Ende der Widerrufsbelehrung-

§ 4 Lie­fe­rung und Versand

  1. Wir sind zu Teil­lie­fe­run­gen berech­tigt, soweit dies für Sie zumut­bar ist.
  2. Der Ver­sand von Waren (auch etwai­ger Rück­sen­dun­gen) erfolgt auf Kos­ten und Gefahr des Bestel­lers. Die Gefahr geht unab­hän­gig von der Ver­sen­dungs­art auf den Bestel­ler über, sobald die Ware im Werk oder Lager auf das Trans­port­fahr­zeug gela­den wor­den sind. Wird der Ver­sand oder die Zustel­lung durch Ver­schul­den des Bestel­lers ver­zö­gert, so geht die Gefahr vom Zeit­punkt der Ver­sand­be­reit­schaft an auf den Bestel­ler über.
  3. Soweit der Bestel­ler nichts ande­res bestimmt, steht die Ver­sand­art in unse­rem Ermes­sen. Wir über­neh­men kei­ne Ver­bind­lich­keit für bil­ligs­ten Ver­sand. Ent­schä­di­gungs­an­sprü­che gegen den Trans­por­teur hat der Bestel­ler selbst zu stel­len. Ver­si­che­run­gen erfol­gen nur auf Ver­lan­gen des Bestellers.
  4. Die Ver­pa­ckung wird (zu Selbst­kos­ten) geson­dert berechnet.
  5. Ver­sand­ar­ten:
    1. Lie­fe­rung ab Werk
      Die Ware wird von einem Werk oder einem Lager unse­rer Wahl gelie­fert. Bei ver­wei­ger­ter, ver­spä­te­ter oder sonst sach­wid­ri­ger Abnah­me hat uns der Bestel­ler unbe­scha­det sei­ner Ver­pflich­tung zur Zah­lung des Kauf­prei­ses zu entschädigen.
    2. Lie­fe­rung frei Bau­stel­le oder Lager
      Die Ware wird durch Fahr­zeu­ge unse­rer Wahl frei Bau­stel­le oder Lager ohne Abla­den ange­lie­fert. Die Abla­de­stel­le muß mit Last­zü­gen bis zu einem Gesamt­ge­wicht von 42 t erreich­bar sein.
    3. Lie­fe­rung frei Baustelle/Lager abgeladen
      Ist Abla­dung der Ware ver­ein­bart, so wird die Ware durch Fahr­zeu­ge unse­rer Wahl ange­lie­fert und schließt das Abla­den inner­halb des LKW-Kran­be­rei­ches (ca. 5 m) an eine ein­zi­ge Abla­de­stel­le ein. Die Abla­de­stel­le muß für Last­zü­ge bis zu einem Gesamt­ge­wicht von 42 t erreich­bar sein.
    4. Lie­fe­rung frei Bau­stel­le mit Abla­den und Auf­stel­len oder Versetzen
      Ist Abla­den und Aufstellen/Versetzen der Ware ver­ein­bart, so wird die Ware frei Bau­stel­le ange­lie­fert und unter fol­gen­den Vor­aus­set­zun­gen auf­ge­stellt oder versetzt:
      a) Die Gru­ben­ma­ße und bau­sei­ti­gen Fun­da­men­te, sowie ande­re nöti­ge Vor­ar­bei­ten sind nach unse­ren Vor­ga­ben sach­ge­mäß und maß­hal­tig hergestellt.
      b) Die Auf­stell­plät­ze kön­nen mit LKW bis zu einem Gesamt­ge­wicht von 42 t ange­fah­ren wer­den und befin­den sich im Lade­be­reich des LKW-Lade­kra­nes (ca. 5 m).
      c) Ist die Mon­ta­ge oder das Ver­set­zen der auf­zu­stel­len­den Waren aus Grün­den, die wir nicht zu ver­tre­ten haben, nicht unmit­tel­bar bei der Anlie­fe­rung mög­lich, so erlischt unse­re Auf­stell- und Mon­ta­ge­ver­pflich­tung mit dem Abla­den der Ware.

§ 5 Ver­zug und Unmöglichkeit

  1. Arbeits­kämp­fe oder unvor­her­seh­ba­re außer­ge­wöhn­li­che Ereig­nis­se wie hoheit­li­che Maß­nah­men, Ver­kehrs­stö­run­gen usw. befrei­en uns für die Dau­er ihrer Wir­kung oder im Fal­le der Unmög­lich­keit voll von der ver­ein­bar­ten Lieferpflicht.
  2. Im Fal­le des Leis­tungs­ver­zu­ges unse­rer­seits oder der von uns zu ver­tre­ten­den Unmög­lich­keit der Leis­tung sind Scha­den­er­satz­an­sprü­che aus­ge­schlos­sen, es sei denn, sie beru­hen auf Vor­satz oder gro­ber Fahr­läs­sig­keit unse­rer Fir­ma, bzw. eines Erfüllungsgehilfen.
  3. Fäl­le höhe­rer Gewalt und unvor­her­ge­se­he­ne Hin­der­nis­se bei uns oder unse­rem Lie­fe­ran­ten ver­län­gern die Fris­ten und ver­schie­ben die Ter­mi­ne ent­spre­chend ihrer Dau­er. Sie berech­ti­gen uns, ganz oder teil­wei­se vom Ver­trag zurück­zu­tre­ten, ohne dass hier­aus dem Bestel­ler Rech­te uns gegen­über zustehen.

§ 6 Warenrücknahme

Wer­den wegen Falsch­be­stel­lun­gen Waren von uns – ohne daß wir eine Rechts­pflicht hier­zu aner­ken­nen – zurück­ge­nom­men, so behal­ten wir uns vor, eine Bear­bei­tungs­ge­bühr in Höhe von 10% des Net­to­wa­ren­wer­tes zu berechnen.

§ 7 Zahlung

  1. Bei Bar­ver­kauf ist der Kauf­preis sofort bei Emp­fang der Ware ohne Abzug zahlbar.
  2. Rech­nun­gen sind bei Ziel­ge­wäh­rung grund­sätz­lich 14 Tage nach Rech­nungs­da­tum ohne Abzug fäl­lig; bei Rech­nungs­re­gu­lie­rung am Tag der Lie­fe­rung oder Mon­ta­ge durch Bar­zah­lung oder durch Scheck wer­den 2% Skon­to gewährt.
  3. Skon­to­ge­wäh­rung hat zur Vor­aus­set­zung, daß das Kon­to des Käu­fers (Bestel­lers) sonst kei­ne fäl­li­gen Rech­nungs­be­trä­ge auf­weist. Skon­tier­fä­hig ist nur der Waren­wert ohne Fracht und Lohnarbeiten.
  4. Wir sind berech­tigt, vom Käu­fer (Bestel­ler), der Kauf­mann ist, vom Fäl­lig­keits­ta­ge an und vom Nicht­kauf­mann ab Ver­zug Zin­sen in Höhe von 5Prozentpunkten über dem Basis­zins­satz für Ver­brau­cher und Ver­zugs­zin­sen in Höhe von 9 Pro­zent­punk­ten über dem Basis­zins­satz für Unter­neh­mer zu berech­nen. Die Gel­tend­ma­chung wei­te­ren Scha­dens bleibt vorbehalten.
  5. Bei Zah­lungs­schwie­rig­kei­ten des Käu­fers (Bestel­lers), ins­be­son­de­re bei Zah­lungs­ver­zug, Scheck- oder Wech­sel­pro­test sind wir berech­tigt, wei­te­re Lie­fe­run­gen nur gegen Vor­aus­kas­se aus­zu­füh­ren, alle offen­ste­hen­den – auch gestun­de­ten – Rech­nungs­be­trä­ge sofort fäl­lig zu stel­len und gegen Rück­ga­be zah­lungs­hal­ber her­ein­ge­nom­me­nen Wech­sel Bar­zah­lung oder Sicher­heits­leis­tung zu verlangen.
  6. Unse­re Rech­nun­gen gel­ten als aner­kannt, wenn nicht inner­halb 2 Wochen nach Rech­nungs­da­tum schrift­lich wider­spro­chen wird.
  7. Die Zurück­hal­tung von Zah­lun­gen oder die Auf­rech­nung mit von uns bestrit­te­nen Gegen­an­sprü­chen, ins­be­son­de­re im Hin­blick auf Gewähr­leis­tungs­ver­pflich­tun­gen, ist aus­ge­schlos­sen. Gegen unse­re Ver­gü­tungs­an­sprü­che ist eine Auf­rech­nung nur mit unbe­strit­te­nen oder rechts­kräf­tig fest­ge­stell­ten For­de­run­gen möglich.
  8. Es besteht kei­ne Abhän­gig­keit zwi­schen der Zah­lung für gelie­fer­te (oder mon­tier­te) Güter oder geleis­te­ter Werk­leis­tun­gen und einer even­tu­el­len behörd­li­chen Abnah­me der­sel­ben. Die Zah­lung hat auch dann inner­halb des Zah­lungs­zeit­rau­mes zu erfol­gen, wenn das gelie­fer­te oder mon­tier­te Klär­sys­tem noch nicht von der zustän­di­gen Behör­de abge­nom­men wurde.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Die Waren blei­ben bis zur Bezah­lung aller uns gegen den Bestel­ler zuste­hen­den For­de­run­gen unser Eigen­tum. Bei lau­fen­der Rech­nung gilt das vor­be­hal­te­ne Eigen­tum als Sicher­heit für unse­re Sal­den­for­de­rung. Der Bestel­ler darf unser Eigen­tum nur im gewöhn­li­chen Geschäfts­ver­kehr und solan­ge er uns gegen­über nicht im Zah­lungs­rück­stand ist, ver­äu­ßern. Er darf unser Eigen­tum nicht ver­pfän­den, zur Sicher­heit über­eig­nen oder unent­gelt­lich dar­über ver­fü­gen. Von einer Pfän­dung oder einer ande­ren Beein­träch­ti­gung durch Drit­te hat uns der Bestel­ler unver­züg­lich zu benach­rich­ti­gen unter Über­sen­dung der ent­spre­chen­den Unter­la­gen. Etwai­ge Inter­ven­ti­ons­kos­ten gehen zu sei­nen Lasten.
Im Fal­le der Zah­lungs­ein­stel­lung oder eines Kon­kurs- oder Ver­gleichs­an­tra­ges auf Sei­ten des Bestel­lers sind wir zur sofor­ti­gen Rück­nah­me unse­rer Waren auf Kos­ten des Bestel­lers berech­tigt. Der Bestel­ler ermächtigt

uns, die Gegen­stän­de aus sei­nem Besitz zu ent­fer­nen und gewährt uns hier­für unge­hin­der­ten Zugang, ohne daß es eines gericht­li­chen Titels bedarf.
Die Be- und Ver­ar­bei­tung der Ware erfolgt für uns als Her­stel­ler im Sin­ne von § 950 BGB, ohne uns zu ver­pflich­ten. Im Fal­le der Wei­ter­ver­äu­ße­rung tritt der Bestel­ler hier­mit bis zur Erfül­lung unse­rer sämt­li­chen Ansprü­che gegen ihn die ihm durch die Ver­äu­ße­rung ent­ste­hen­den Ansprü­che gegen die Drit­ter­wer­ber mit allen Neben­rech­ten an uns ab. Der Bestel­ler ist auf unser Ver­lan­gen ver­pflich­tet, die­se Abtre­tung dem Drit­ter­wer­ber bekannt­zu­ge­ben und uns die zur Gel­tend­ma­chung unse­rer Rech­te erfor­der­li­chen Aus­künf­te zu geben.
Abtre­tun­gen (ein­schließ­lich ver­län­ger­ten Eigen­tums­vor­be­hal­tes, Glo­bal­zes­sio­nen u. dergl.) von For­de­run­gen des Bestel­lers aus erteil­ten Auf­trä­gen sind gemäß § 399 BGB ausgeschlossen.
Über­steigt der Wert der für uns bestehen­den Sicher­hei­ten unse­re For­de­run­gen ins­ge­samt um mehr als 20%, so sind wir auf Ver­lan­gen des Bestel­lers inso­weit zur Frei­ga­be der Siche­rung nach unse­rer Wahl verpflichtet.

§ 9 Bean­stan­dung und Gewährleistung

  1. Wir haf­ten für Sach- oder Rechts­män­gel gelie­fer­ter Arti­kel nach den gel­ten­den gesetz­li­chen Vor­schrif­ten, ins­be­son­de­re §§ 434 ff. BGB. Die Ver­jäh­rungs­frist für gesetz­li­che Män­gel­an­sprü­che beträgt zwei Jah­re und beginnt mit der Ablie­fe­rung der Ware. Han­delt es sich um ein beid­sei­ti­ges Han­dels­ge­schäft im Sin­ne des § 377 HGB sind Bean­stan­dun­gen wegen unvoll­stän­di­ger oder unrich­ti­ger Lie­fe­rung oder Rügen wegen erkenn­ba­rer Män­gel unver­züg­lich­schrift­lich mit­zu­tei­len. Bei nicht recht­zei­ti­ger Mit­tei­lung von Bean­stan­dun­gen oder Män­gel­rü­gen gilt die Lie­fe­rung als genehmigt.
  2. Män­gel­rü­gen kön­nen nur aner­kannt wer­den, wenn sie durch Mate­ri­al- oder Fabri­ka­ti­ons­feh­ler ent­stan­den sind.

Män­gel­rü­gen bei Lie­fe­rung frei Ver­wen­dungs­stel­le hat der Bestel­ler inner­halb von 14 Tagen nach Ein­gang der Ware am Bestim­mungs­ort oder nach been­de­ter Mon­ta­ge schrift­lich zu erhe­ben. Män­gel­rü­gen bei Lie­fe­rung ab Werk sind von jeg­li­cher Gewähr­leis­tung aus­ge­schlos­sen, wenn sie nicht sofort vor Ver­las­sen des Wer­kes gemel­det wer­den. Män­gel, die auch bei sorg­fäl­ti­ger Prü­fung nicht inner­halb die­ser Frist ent­deckt wer­den kön­nen, sind unver­züg­lich schrift­lich zu rügen.

  1. Die Gewähr­leis­tung erfolgt durch Nach­bes­se­rung und – wenn dies nicht mög­lich ist – durch Ersatz der schad­haf­ten Ware. Die Gewähr­leis­tung erstreckt sich nur auf unmit­tel­bar an der Ware ent­stan­de­ne Schäden.

Es wird kei­ne Gewähr über­nom­men für Schä­den, die aus nach­fol­gen­den Grün­den ent­stan­den sind: Unge­eig­ne­te oder unsach­ge­mä­ße Ver­wen­dung, feh­ler­haf­te Mon­ta­ge bzw. Inbe­trieb­set­zung durch den Bestel­ler oder Drit­te, natür­li­che Abnut­zung, feh­ler­haf­te oder nach­läs­si­ge Behand­lung, unge­eig­ne­te Betriebsmittel.

Die Gewähr­leis­tung erlischt, wenn der Lie­fer­ge­gen­stand von frem­der Sei­te oder durch Ein­bau von Tei­len frem­der Her­kunft ver­än­dert wird, es sei denn, daß der Scha­den nicht in ursäch­li­chem Zusam­men­hang mit der Ver­än­de­rung steht.

Die Gewähr­leis­tung erlischt wei­ter, wenn gesetz­li­che oder von uns oder dem Her­stel­ler erlas­se­ne Ein­bau- und Betriebs­vor­schrif­ten nicht befolgt werden.

Für das Ersatz­stück oder die Aus­bes­se­rung beträgt die Gewähr­leis­tungs­frist 3 Mona­te; sie läuft min­des­tens aber bis zum Ablauf der ursprüng­li­chen Gewähr­leis­tungs­pflicht für den Liefergegenstand.

Wei­te­re Ansprü­che des Bestel­lers, ins­be­son­de­re ein Anspruch auf Ersatz von Schä­den, die nicht am Lie­fer­ge­gen­stand selbst ent­stan­den sind und auch nicht beim Ein- oder Aus­bau ent­stan­den sowie sons­ti­ge Neben­kos­ten sind, soweit gesetz­lich zuläs­sig, ausgeschlossen.

§ 10 Datenschutzhinweise

Wir erhe­ben, ver­ar­bei­ten und nut­zen Ihre per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten, ins­be­son­de­re Ihre Kon­takt­da­ten zur Abwick­lung Ihrer Bestel­lung, so auch Ihre E‑Mail-Adres­se, wenn Sie uns die­se ange­ben. Zur Boni­täts­prü­fung kön­nen wir Infor­ma­tio­nen (z. B. auch einen soge­nann­ten Score- Wert) von exter­nen Dienst­leis­tern zur Ent­schei­dungs­hil­fe her­an­zie­hen und davon die Zah­lungs­art abhän­gig machen. Zu den Infor­ma­tio­nen gehö­ren auch Infor­ma­tio­nen über Ihre Anschrift. Dies erfolgt zum Zwe­cke der Ver­trags­ab­wick­lung, Art 6 Abs. 1b) DSGVO. Details ent­neh­men Sie bit­te unser Datenschutzerklärung.

§ 11 Sonstiges

  1. Lie­gen die Vor­aus­set­zun­gen für eine Gerichts­stand­ver­ein­ba­rung gem. §38 ZPO vor, ist Gerichts­stand für alle Ansprü­che der Ver­trags­par­tei­en, auch für Scheck- und Wech­sel­kla­gen Geldern.
  2. Die Unwirk­sam­keit ein­zel­ner Bestim­mun­gen die­ses Ver­tra­ges las­sen die Wirk­sam­keit die­ses Ver­tra­ges im Übri­gen unberührt.

Ver­ein­ba­run­gen, die mit den vor­ste­hen­den Bedin­gun­gen nicht im Ein­klang ste­hen, bedür­fen zu ihrer Rechts­wirk­sam­keit der Schrift­form. Soweit Bestim­mun­gen der vor­ste­hen­den All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen nicht Ver­trags­be­stand­teil gewor­den oder unwirk­sam sind, rich­tet sich der Inhalt des Ver­tra­ges nach den gesetz­li­chen Vorschriften.

  1. Gemäß § 32 BDSG, Art. 12, 13 DSGVO set­zen wir Sie davon in Kennt­nis, daß Ihre Daten EDV-mäßig gespei­chert werden.

§ 12 Gel­tung für Nichtkaufleute

Für Rechts­ge­schäf­te, die weder den Betrieb des Han­dels­ge­wer­bes eines Kauf­manns noch einer juris­ti­schen Per­son des öffent­li­chen Rechts oder ein öffent­lich-recht­li­ches Son­der­ver­mö­gen betref­fen, gel­ten die vor­ste­hen­den Ver­trags­be­din­gun­gen eben­falls, jedoch mit fol­gen­der Maßnahme:

§8 Bean­stan­dung und Gewährleistung

Abs. 3 gilt wie folgt: Die Gewähr­leis­tung erfolgt durch Nach­bes­se­rung. Bei erfolg­lo­ser Nach­bes­se­rung hat der Bestel­ler das Recht, den Kauf­preis zu min­dern oder vom Ver­trag zurück­zu­tre­ten. Die Gewähr­leis­tung erstreckt sich nur auf unmit­tel­ba­re an der Ware ent­stan­de­ne Schä­den unter Aus­schluß der Haf­tung für mit­tel­ba­re Schä­den, die nicht durch unsach­ge­mä­ße Behand­lung ein­ge­tre­ten sind, inso­fern der Scha­den nicht auf unse­re gro­be Fahr­läs­sig­keit zurück­zu­füh­ren ist.

Wider­rufs­for­mu­lar

(Wenn Sie den Ver­trag wider­ru­fen wol­len, dann füllen Sie bit­te die­ses For­mu­lar aus und sen­den Sie es zurück.)

  • An Dülk & Kosub Klärsysteme GmbH, Geschäfts­füh­rer Mike Reitz, Niers­stra­ße, 49 A, 47626 Keve­la­er Winnekendonk
  • Hier­mit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abge­schlos­se­nen Ver­trag über den Kauf der fol­gen­den Waren (*)/die Erbrin­gung der fol­gen­den Dienstleistung (*)
  • Bestellt am (*)/erhalten am (*)
  • Name des/der Verbraucher(s)
  • Anschrift des/der Verbraucher(s)
  • Unter­schrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mit­tei­lung auf Papier)
  • Datum

_________________

(*) Unzu­tref­fen­des streichen.