Eine regel­mä­ßi­ge War­tung Ihrer Klein­klär­an­la­ge ist gesetz­lich vor­ge­schrie­ben und sichert einen stö­rungs­frei­en Betrieb über vie­le Jah­re. Als zer­ti­fi­zier­ter Fach­be­trieb über­neh­men wir die fach­ge­rech­te War­tung nach DIN 4261–4 und DIN EN 12566 – zuver­läs­sig, ter­min­treu und voll­stän­dig dokumentiert.

Ob War­tungs­ver­trag, gesetz­li­che Prü­fung oder schnel­le Hil­fe bei einer Stö­rung: Wir betreu­en pri­va­te und gewerb­li­che Klein­klär­an­la­gen in Nord­rhein-West­fa­len (NRW) kom­pe­tent und persönlich.

Kleinkläranlagen - vertrauen sie unserem Fachwissen

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War­um ist die War­tung einer Klein­klär­an­la­ge so wich­tig.

Die War­tung einer Klein­klär­an­la­ge ist nicht nur sinn­voll, son­dern auch in Nord­rhein-West­fa­len (NRW) gesetz­lich vor­ge­schrie­ben. Betrei­ber sind ver­pflich­tet, ihre Anla­ge regel­mä­ßig über­prü­fen zu las­sen. Nur so bleibt die Betriebs­er­laub­nis bestehen.

Eine fach­ge­rech­te War­tung:

  • sichert die Ein­hal­tung der gesetz­li­chen Vorgaben

  • ver­hin­dert Stö­run­gen und teu­re Reparaturen

  • ver­län­gert die Lebens­dau­er der Anlage

  • schützt Umwelt und Gewässer

  • gewähr­leis­tet die Einleiterlaubnis

Klein­klär­an­la­gen War­tung – Was wird geprüft?

Die War­tung von Klein­klär­an­la­gen erfolgt gemäß DIN 4261–4. Die­se Norm defi­niert exakt, wel­che Prü­fun­gen durch­ge­führt und doku­men­tiert wer­den müssen.

Im Rah­men unse­rer War­tung kon­trol­lie­ren wir unter ande­rem.

  • Sicht­prü­fung aller Anlagenteile
  • Funk­ti­ons­prü­fung der Belüf­tung und Steuerung
  • Über­prü­fung von Geblä­se, Pum­pen und elek­tri­schen Komponenten
  • Schlamm­spie­gel­mes­sung
  • Kon­trol­le der Ablaufwerte
  • Doku­men­ta­ti­on im Wartungsprotokoll

Vie­le Pro­ble­me ent­ste­hen schlei­chend – durch Ver­schleiß, fal­sche Ein­stel­lun­gen oder elek­tri­sche Defek­te. Eine pro­fes­sio­nel­le War­tung erkennt sol­che Pro­ble­me frühzeitig.

Sie erhal­ten eine voll­stän­di­ge Doku­men­ta­ti­on für Behör­den oder Was­ser­ver­bän­de in Nord­rhein-West­fa­len (NRW).

Unse­re Tech­ni­ker ver­fü­gen über die not­wen­di­ge Fach­kun­de für die War­tung von Klein­klär­an­la­gen aller gän­gi­gen Her­stel­ler und Systeme.

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Wie oft muss eine Klein­klär­an­la­ge gewar­tet wer­den?

Die meis­ten voll­bio­lo­gi­schen Klein­klär­an­la­gen in Nord­rhein-West­fa­len (NRW) müs­sen min­des­tens zwei­mal jähr­lich gewar­tet wer­den. Je nach Anla­gen­typ, Nut­zung und behörd­li­chen Umstän­den sind unter­schied­li­che Inter­val­le mög­lich – wir bera­ten Sie dazu individuell.

Typi­sche War­tungs­in­ter­val­le:

  • 2 War­tun­gen pro Jahr bei SBR-Anlagen
  • zusätz­li­che Kon­trol­len bei höhe­rer Belastung
  • behörd­li­che Son­der­vor­ga­ben möglich

Wir über­neh­men die Ter­min­über­wa­chung für Sie und erin­nern Sie recht­zei­tig an die nächs­te Wartung.

War­tungs­ver­trag - Rund­um Sorglos

Ein War­tungs­ver­trag bie­tet maxi­ma­le Sicherheit:

Sie müs­sen sich um nichts küm­mern – wir über­neh­men die kom­plet­te Koordination.

Ihre Vor­tei­le:

  • auto­ma­ti­sche Erin­ne­rung & Terminplanung
  • frist­ge­rech­te Ausführung
  • umfas­sen­de Dokumentation
  • bevor­zug­te Behand­lung bei Störungen
  • plan­ba­re, trans­pa­ren­te Kosten

Gera­de für Anla­gen in Ein­fa­mi­li­en­häu­sern, Betrie­ben oder Feri­en­im­mo­bi­li­en bringt ein pro­fes­sio­nel­ler War­tungs­ver­trag dau­er­haft Betriebssicherheit.

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Reparatur­service, Störungs­service & Wartungs­service.

Typi­sche Pro­ble­me sind:

Aus­fall von Geblä­se oder Pumpen

Fehl­funk­tio­nen der Steuerung

Alarm­mel­dun­gen

Fehl­ein­stel­lun­gen oder unge­wöhn­li­che Gerüche

Eine Stö­rung soll­te schnell beho­ben wer­den – denn jede Still­stands­zeit wirkt sich nega­tiv auf Funk­ti­on und Umwelt aus.

Unser Ser­vice-Team in Nord­rhein-West­fa­len ist schnell vor Ort und bringt Erfah­rung und moder­nes Equip­ment mit, um Feh­ler­quel­len direkt zu behe­ben. Klei­ne­re Repa­ra­tu­ren wer­den häu­fig schon beim ers­ten Ein­satz durchgeführt.

Ver­ein­ba­ren Sie gleich einen Termin!

FAQ – Häu­fi­ge Fra­gen zur War­tung von Kleinkläranlagen

Ja. Betrei­ber müs­sen ihre Klein­klär­an­la­ge regel­mä­ßig war­ten las­sen, damit die Betriebs­er­laub­nis und Ein­lei­ter­laub­nis erhal­ten bleiben.
In der Pra­xis sind bei vie­len voll­bio­lo­gi­schen Anla­gen zwei War­tun­gen pro Jahr üblich. Das genaue Inter­vall hängt vom Anla­gen­typ und behörd­li­chen Vor­ga­ben ab.
Typisch sind Sicht- und Funk­ti­ons­prü­fun­gen, Kon­trol­le von Belüf­tung, Steue­rung, Geblä­se und Pum­pen, Schlamm­spie­gel­mes­sung sowie eine Doku­men­ta­ti­on im Wartungsprotokoll.
Meist dau­ert eine War­tung etwa 60 bis 90 Minu­ten, abhän­gig vom Anla­gen­typ und dem Zustand der Anlage.
Ja. Nach jeder War­tung erhal­ten Sie eine voll­stän­di­ge Doku­men­ta­ti­on, die bei Nach­wei­sen gegen­über Behör­den oder Was­ser­ver­bän­den genutzt wer­den kann.
Je nach Vor­ga­ben kön­nen Auf­la­gen, Buß­gel­der oder Pro­ble­me mit der Ein­lei­ter­laub­nis dro­hen. Außer­dem steigt das Risi­ko für Stö­run­gen und Folgekosten.

Unse­re Stand­ort für NRW.

Keve­laer

Niers­stra­ße 49 A
47626 Kevelaer-Winnekendonk
Tel.: +49 2832 / 7138
Fax: +49 2832 / 7255

Öff­nungs­zei­ten
Mon­tag – Freitag:
8:00 — 12:00 Uhr

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Wir küm­mern uns um Ihre Klär­an­la­gen und alles, was dazu gehört.